Cyrus Zahedy
SCHEIDUNGSANWALT 

BINATIONALE EHEN

Wenn beide Ehegatten verschiedene Staats­an­ge­hö­rig­keiten haben, spricht man  von einer binationalen Ehe. In solchen Konstellationen hat ein auf internationales Famili­en­recht spezialisierter Anwalt zunächst zu prüfen, welches  Familienrecht auf diese Ehe oder bestimmte Folgen anzuwenden ist. 

Es kann dann das des Heimatstaates der Ehefrau, das des Ehemannes oder eines anderen Staates auf die Ehe oder die Folgen Anwen­dung finden. Diese kann ganz erhebliche Auswirkungen haben, zum Beispiel beim Unterhalt, beim Sorgerecht für die Kinder oder bei der Vermögens­auseinan­dersetzung. 


Auch bei einer Scheidung sind oftmals sehr unterschiedliche Voraussetzungen zu prüfen, wenn eine Ehe nach auslän­di­schem Recht zu prüfen ist.