durch außergerichtliche Vorbereitung für
binationale Ehen, Unternehmer und Doppelverdiener.
Jetzt schnell einen Anwalt finden, der sofort Zeit hat, sich verständlich ausdrückt, meine Sache in die Hand nimmt und mir ruck zuck ein Scheidungsurteil besorgt?
Sie bekommen innerhalb von drei Tagen einen Termin in meinem Büro am Rathaumarkt. Sie teilen mir ein paar Daten zu sich, zu Ihrem Ehepartner mit, ich erkläre Ihnen das Verfahren und schon fange ich an.
Cyrus Zahedy
Ihr Scheidungsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht
Das Scheidungsverfahren kann in Deutschland nur durch einen Antrag beim zuständigen Familiengericht eingeleitet werden. Es herrscht Anwaltszwang, d.h. der Antrag kann nur durch einen Anwalt gestellt werden.
Während beide Ehepartner während der intakten Ehe durch Arbeit im Haushalt, Zahlung von Miete oder den täglichen Einkäufen zum gegenseitigen Unterhalt beitragen, ist dieses bei Trennung und Scheidung nicht mehr möglich.
In einer Ehe nach gesetzlichem Vorbild behält nach deutschem Familienrecht jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen. Da aber die Ehe solidarisch ausgestaltet ist, hat der Gesetzgeber am Ende der Ehe den Zugewinnausgleich vorgesehen, der auf Antrag durchgeführt wird.
Besondere Erfahrungen haben wir auch auf diesen Gebieten:
• Scheidungsverfahren mit Auslandsbezug
• Scheidungen binationaler Ehen
• Prüfung der Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf die Aufenthaltserlaubnis
Ich erledige dann den Papierkram für Sie.
Um das Gerichtsverfahren zu verkürzen, kann ich für Sie eine Vereinbarung entwerfen, die alle notwendigen Regelungen enthält. Wenn wir die beim Scheidungsgericht einreichen, gibt es dort keine weiteren Fragen und alles geht recht schnell.
Auch Regelungen zu Immobilien und Eigentum, Vermögen oder Unterhaltszahlungen sind besser vorweg zu regeln, als im Gerichtsverfahren.
Das geht.