Cyrus Zahedy
SCHEIDUNGSANWALT 

VEREINBA­RUNGEN

EHE-, TRENNUNGS- UND SCHEIDUNGS­FOLGEN­VEREINBARUNGEN

Wollen Ehegatten oder Partner einer Lebenspart­ner­schaft vom gesetz­lichen Bild  der Ehe und seinen Rege­lungen abweichen, so können passende Regelungen vom Anwalt erarbeitet werden, die der notariellen Beurkundung bedürfen.

In der Regel trifft man in einer solchen Vereinbarungen Regelungen zum  Unterhalt nach der Ehe, zur Vermö­gens­ausei­nandersetzung im Falle einer  Scheidung oder zur Auseinan­der­setzung der Rentenan­wart­schaften, dem  Versorgungsausgleich.


Auch in Fällen, wo verschiedene Staatsangehörigkeiten eine Rolle spielen, etwa bei binationalen Ehen,  empfiehlt sich der Abschluss einer Vereinbarung, wo etwa deutsches Sachrecht  gewählt werden kann. Beide Ehepartner können dann abweichend von ihren jeweiligen Heimatrechten ihre ehelichen Pflichten so ausgestalten, wie sie es für angemessen erachten.