Cyrus Zahedy
SCHEIDUNGSANWALT 

INTERNATIO­NALES FAMILIENRECHT

DAS INTERNATIONALE FAMILIENRECHT  

Oftmals kommen Familienmitglieder aus verschiedenen Ländern, habe unterschiedliche Pässe oder haben Eigentum im Ausland. Bei einer Trennung oder Scheidung sind dann die Regel des Internationalen Familienrechts anwendbar, welche bestimmen, welches Sachrecht auf die einzelne Angelegenheit - Scheidung, Unterhalt, Kinder, Vermögen - anwendbar ist. 

Früher war die Staatsangehörigkeit der Ehepartner wesentlich für diese Einordnung. Jetzt gibt es zum Beispiel für die Scheidung die ROM III - Verordnung der EU, welche an den gewöhnlichen Aufenthalt anknüpft.  Im Einzelfall prüfe ich als auf Internationales Familienrecht spezialisierter Anwalt, was genau der Fall isst. 

BINATIONALEN EHEN 

Wenn beide Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, spricht man von einer binationalen Ehe. Nähere Informationen erhalten Sie un ter dem Punkt - Wissenswertes - Binationale Ehen 

DIE AUFENTHALTSERLAUBNIS BEIM AUSLÄNDISCHEN EHEPARTNER  

Ausländerrechtliche Folgen: Bei der Trennung und Scheidung einer binationalen Ehe ist auch auf die ausländerrechtlichen Folgen zu achten. Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft noch keine drei Jahre gedauert hat, könnte der ausländische Ehepartner nach der Trennung seine Aufenthaltserlaubnis verlieren. Ein Schwerpunkt in meinem Büro ist auch die Beratung im Ausländer- und Aufenthaltsrecht bei der Familienzusammenführung aus dem Ausland, der Erlangung einer blue card EU für die Arbeitsaufnahme und die Vorbereitung der Trennung oder einer Scheidung. Durch eine gute Beratung kann der Verlust der Aufenthaltserlaubnis vermieden werden. 

Wichtiger Tip: Erst zum Anwalt, bevor man auszieht, sich ummeldet oder bei der Behörde vorspricht !