Wenn beide Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, spricht man von einer binationalen Ehe. In solchen Konstellationen hat ein auf internationales Familienrecht spezialisierter Anwalt zunächst zu prüfen, welches Familienrecht auf diese Ehe oder bestimmte Folgen anzuwenden ist.
Es kann dann das des Heimatstaates der Ehefrau, das des Ehemannes oder eines anderen Staates auf die Ehe oder die Folgen Anwendung finden. Diese kann ganz erhebliche Auswirkungen haben, zum Beispiel beim Unterhalt, beim Sorgerecht für die Kinder oder bei der Vermögensauseinandersetzung.
Auch bei einer Scheidung sind oftmals sehr unterschiedliche Voraussetzungen zu prüfen, wenn eine Ehe nach ausländischem Recht zu prüfen ist.