Cyrus Zahedy
SCHEIDUNGSANWALT 

EIN ANWALT

ANTRAG DURCH EINEN ANWALT

Für eine einvernehmliche Scheidung reicht es, einen Anwalt mit der An­trags­tellung bei Gericht zu beauf­tra­gen. Ein Ehegatte beauftragt den  Anwalt, der in dessen Namen den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht. Der anderen Ehegatte muss im Verfahren nur erklären, dass er mit der Scheidung einverstanden ist. 

Dieses kann erhebliche Kosten sparen, muss ja nur ein Anwalt bezahlt werden.Nur dann, wenn beide unterschied­liche Interessen haben und bei Gericht eigene Anträge stellen wollen, muss sich der anderen Ehegatte einen anderen Anwalt suchen, um dort beraten zu werden.

Auch wenn in einfachen Fällen der Scheidungsantrag nur durch einen Anwalt gestellt wird, bleibt er der Interessen­vertreter dessen, der ihn aufgesucht und beauftragt hat.