Wollen Ehegatten oder Partner einer Lebenspartnerschaft vom gesetzlichen Bild der Ehe und seinen Regelungen abweichen, so können passende Regelungen vom Anwalt erarbeitet werden, die der notariellen Beurkundung bedürfen.
In der Regel trifft man in einer solchen Vereinbarungen Regelungen zum Unterhalt nach der Ehe, zur Vermögensauseinandersetzung im Falle einer Scheidung oder zur Auseinandersetzung der Rentenanwartschaften, dem Versorgungsausgleich.
Auch in Fällen, wo verschiedene Staatsangehörigkeiten eine Rolle spielen, etwa bei binationalen Ehen, empfiehlt sich der Abschluss einer Vereinbarung, wo etwa deutsches Sachrecht gewählt werden kann. Beide Ehepartner können dann abweichend von ihren jeweiligen Heimatrechten ihre ehelichen Pflichten so ausgestalten, wie sie es für angemessen erachten.