Cyrus Zahedy
SCHEIDUNGSANWALT 

VERFAHREN

HIER FINDEN SIE DEN GENAUEN GANG DES SCHEIDUNGSVERFAHRENS:


1.

Sie kommen zur Besprechung in mein Büro oder senden mir Ihre Angaben auf dem Online Formular zu.  Ich werde Ihnen die nächsten Schritte erläutern, eine Vollmacht fertigen, die Sie unterzeichnen, und die vorläufigen Kosten mitteilen. Falls Bedarf besteht, helfe ich bei der Beantragung von Verfahrens­kostenhilfe.

2.

Ich als Ihr Anwalt fertige den Scheidungs­antrag mit allen notwendigen Informationen, die das Gericht für die Scheidung benötigt.

In dem Scheidungsantrag müssen Angaben gemacht werden über den Zeitpunkt der Trennung, über gemeinsame Kinder und deren Aufenthalt, über Unterhalts­fragen, über die eheliche Wohnung und den Haushalt.

Wenn neben der Scheidung noch weitere Dinge vom Gericht zu regeln sind, wie etwa Unterhalts- oder Vermögensforderungen, dann werde ich für Sie die entsprechenden Anträge formulieren und in den Scheidungsantrag aufnehmen.

3.

Der Scheidungsantrag wird von mir beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Ich prüfe für Sie, welches Gericht das ist. Unser Scheidungsantrag bekommt jetzt ein Aktenzeichen und wird der Gegenseite, Ihrem Ehegatten zur Stellungnahme zugesandt.

4.

Falls ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, sammelt das Familiengericht von beiden Ehepartnern die von Ihnen ausgefüllten Auskunftsbögen ein und übersendet diese an die Rentenversiche­rungs­ge­sellschaften. Diese berechnen, wieviel Rente Sie während der Ehe erarbeitet haben und welcher Teil unter beiden Ehegatten auszugleichen ist. Wenn Sie und Ihr Ehegatte es wünschen, können wir ein schnelles Scheidungsverfahren auch ohne den Versorgungsausgleich organisieren, etwa durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung. 

5.

Sobald das Gericht die Stellungnahme des anderen Ehegatten und alle Auskünfte über die Rente beisammen hat, legt es einen Termin für die Scheidung fest.

6.

Wir bereiten Sie genau auf den Scheidungstag vor. Wir erläutern Ihnen, wie es an dem Tag abläuft, was dort gefragt und geregelt wird und was Sie dort zu sagen haben.

7.

Wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, das Trennungsjahr sei abgelaufen, die Ehe  zerrüttet und einer oder beide Ehepartner wollen die Scheidung, dann spricht es den Scheidungsbeschluss aus.

8. 

Der Scheidungsbeschluss wird vom Gericht ausgedruckt und über unser Büro an Sie gesandt. Jetzt haben beide Ehepartner noch einen Monat Zeit zu überlegen, ob Sie Rechtsmittel einlegen wollen oder ob der Scheidungsbeschluss rechtskräftig werden soll.

9.

Nach Ablauf dieser Frist besorgen wir für Sie eine Ausfertigung vom Scheidungs­be­schluss mit Rechtskraftvermerk. Mit dieser Ausfertigung können Sie bei allen Behörden nachweisen, dass sie endgültig geschieden sind.

10.

Damit ist das Scheidungsverfahren beendet und Sie sind geschieden.